Vergabekontrollbehörden

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für N/0079-BVA/15/2007-74

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0079-BVA/15/2007-74

Entscheidungsdatum

06.12.2007

Rechtssatz

Die Bestandskraft einer (nicht fristgerecht angefochtenen) Ausschreibung bezieht sich auch auf das, einen Teil der Ausschreibung bildende, Leistungsverzeichnis. Wenn sich aus dem Leistungsverzeichnis zumindest mittelbar eine bestimmte Methodik ableiten lässt, wie die Angebotskalkulation zu erfolgen hat, so ist auch diese Methodik bestandsfest geworden. Auch wenn die bestandfest gewordene Methodik nicht sachgerecht sein mag, so ist sie doch einer Überprüfung durch die Behörde entzogen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Präklusion; Leistungsverzeichnis; Methodik der Angebotskalkulation;

Dokumentnummer

VERGR_20071206_N_0079_BVA_15_2007_74_03

Navigation im Suchergebnis