§ 16 Abs 4 PVGO ist dahin zu verstehen, dass den aktuellen Ausschussmitgliedern uneingeschränkt auch das Recht auf Einsicht in die Protokolle aus früheren DA-Funktionsperioden zu gewähren ist (so bereits A 5-PVAK/10).Paragraph 16, Absatz 4, PVGO ist dahin zu verstehen, dass den aktuellen Ausschussmitgliedern uneingeschränkt auch das Recht auf Einsicht in die Protokolle aus früheren DA-Funktionsperioden zu gewähren ist (so bereits A 5-PVAK/10).