Entscheidende Behörde

Personalvertretungs-Aufsichtskommission

Entscheidungsdatum

17.08.2011

Geschäftszahl

A24-PVAK/10

Rechtssatz

Paragraph 16, Absatz 4, PVGO ist dahin zu verstehen, dass den aktuellen Ausschussmitgliedern uneingeschränkt auch das Recht auf Einsicht in die Protokolle aus früheren DA-Funktionsperioden zu gewähren ist (so bereits A 5-PVAK/10).