Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: PVAK)

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Rechtssatz für A7-PVAB/18

Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Dokumenttyp

Rechtssatz

Geschäftszahl

A7-PVAB/18

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Schlagworte

Aktuelle Fassung der TO für DA-Sitzung

Rechtssatz

Dass der DA-Vorsitzende und der Schriftführer keine aktuelle Fassung der TO im Sitzungszimmer auflegten bzw. den DA-Mitgliedern zur Verfügung stellten, erfolgte dagegen nicht entgegen den Vorschriften des PVG und der PVGO. Die – vorläufige – TO ist den DA-Mitgliedern zugleich mit der Sitzungseinladung zu übersenden, die – aktuelle – TO ist nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit vom Vorsitzenden zu verlesen. Diese Bestimmungen reichen aus, um die DA-Mitglieder von der vom Vorsitzenden zur Diskussion gestellten TO einer DA-Sitzung entsprechend zu informieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018

Dokumentnummer

PVABR_20180522_A7_PVAB_18_06

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