Der Einleitungsbeschluss der DK war aufgrund der Tatsache, dass der zuständige Dienststellenausschuss mitteilte, dass die Äußerungen und Handlungen des Beschuldigten nicht in seiner Funktion als Personalvertreter erfolgten, zulässig und nicht rechtswidrig.
DK: Entlassung
DOK: Bestätigung