Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Disziplinarbehörde
Berufungskommission
Dokumenttyp
Rechtssatz
Geschäftszahl
139/12-BK/05
Entscheidungsdatum
03.10.2005
Norm
BDG §123 Abs1
BDG §124 Abs1
PVG §28
Schlagworte
Personalvertreter, Einleitung eines Disziplinarverfahrens,
Zustimmung des Personalvertretungsorganes
Rechtssatz
Mangels Vorliegens einer Zustimmung des zuständigen Personalvertretungsorganes war der EinlBeschl ersatzlos aufzuheben. Von dieser Rechtswidrigkeit ist der gleichzeitig gefasste Verhandlungsbeschluss mitumfasst.
Dokumentnummer
BEKRS_20051003_139_12_BK_05_01