Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Behörden-Überleitungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
29.07.1945
Außerkrafttretensdatum
30.04.1993
Abkürzung
Behörden-ÜG
Index
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung
Text
II. Bereich des Staatsamtes für Inneres.römisch zwei. Bereich des Staatsamtes für Inneres.
Geheime Staatspolizei (Gestapo).
§ 14.Paragraph 14,
Die Geheime Staatspolizei und ihre Dienststellen werden aufgelassen. Soweit ihre Geschäfte auch weiterhin geführt werden, gehen sie auf die sachlich und örtlich in Betracht kommende Sicherheitsbehörde über.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020
Gesetzesnummer
10000206
Dokumentnummer
NOR12003399
Alte Dokumentnummer
N1194516399S