Behörden-Überleitungsgesetz
StGBl. Nr. 94 aus 1945, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991,
BG
Paragraph 14
29.07.1945
30.04.1993
Behörden-ÜG
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung
römisch zwei. Bereich des Staatsamtes für Inneres.
Die Geheime Staatspolizei und ihre Dienststellen werden aufgelassen. Soweit ihre Geschäfte auch weiterhin geführt werden, gehen sie auf die sachlich und örtlich in Betracht kommende Sicherheitsbehörde über.
10.01.2020
10000206
NOR12003399
N1194516399S