Bundesrecht konsolidiert

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Produktions- und Transportunternehmungen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Produktions- und Transportunternehmungen

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 442/1920

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.08.1920

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

02.08.1920

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

Übereinkommen zwischen der österreichischen und der tschechoslowakischen Republik über die rechtliche Behandlung von Produktions- und Transportunternehmungen
StF: StGBl. Nr. 442/1920

Sprachen

Deutsch, Tschechoslowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der zwischen den Vertretern der österreichischen und der tschecho-slowakischen Regierung geführten Verhandlungen wird folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Vorstehendes Übereinkommen wird mit dem Beifügen kundgemacht, daß die diplomatischen Noten zwischen der österreichischen und der tschecho-slowakischen Regierung über die beiderseitig erfolgte Genehmigung des Übereinkommens am 31. August 1920 ausgetauscht wurden.

Es ist daher im Sinne seines Artikels römisch zwölf mit dem vorgenannten Tage in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10006120

Dokumentnummer

NOR11006233

Alte Dokumentnummer

N5192010384W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/stgbl/1920/442/P0/NOR11006233

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