Produktions- und Transportunternehmungen
StGBl. Nr. 442/1920
31.08.1920
31.12.1992
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Übereinkommen zwischen der österreichischen und der tschechoslowakischen Republik über die rechtliche Behandlung von Produktions- und Transportunternehmungen
StF: StGBl. Nr. 442/1920
Vorstehendes Übereinkommen wird mit dem Beifügen kundgemacht, daß die diplomatischen Noten zwischen der österreichischen und der tschecho-slowakischen Regierung über die beiderseitig erfolgte Genehmigung des Übereinkommens am 31. August 1920 ausgetauscht wurden.
Es ist daher im Sinne seines Artikels römisch zwölf mit dem vorgenannten Tage in Kraft getreten.
Auf Grund der zwischen den Vertretern der österreichischen und der tschecho-slowakischen Regierung geführten Verhandlungen wird folgendes vereinbart: