I. Abschnitt.römisch eins. Abschnitt.
§ 1.Paragraph eins,
1.Ziffer eins Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.
2.Ziffer 2 Verträge über den Anfall von Herrscherrechten über das Gebiet der Republik Österreich sind ungültig.