Habsburgergesetz
StGBl. Nr. 209 aus 1919, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1920,
BVG
Paragraph eins
10.11.1920
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
Ziffer eins Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.
Ziffer 2 Verträge über den Anfall von Herrscherrechten über das Gebiet der Republik Österreich sind ungültig.
17.11.2022
10000038
NOR12000690
N1191912329P