Das vorstehende internationale Übereinkommen samt Schlußakt, welches außer von Österreich-Ungarn, dem Deutschen Reiche, Belgien, China, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan (auch für Corea), Luxemburg, Montenegro, den Niederlanden, Persien, Peru, Portugal, Rumänien, Rußland, Siam, der Schweiz, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Staaten von Mexico ratifiziert wurde und dem Guatemala, Norwegen und Schweden beigetreten sind, wird mit Wirksamkeit für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit dem Beifügen kundgemacht, daß die von dem Bevollmächtigten der Deutschen Regierung am 21. Dezember 1904 abgegebene Erklärung nachstehenden Inhalt hat:
„Die Kaiserliche Regierung behält sich das Recht vor, das gegenwärtige Übereinkommen gegenüber denjenigen Staaten nicht zur Anwendung zu bringen, in deren Häfen Abgaben und Gebühren von deutschen Spitalschiffen zu anderen Gunsten als des Staates eingehoben werden.“
Einer Mitteilung der Niederländischen Regierung zufolge wurde das Übereinkommen von sämtlichen Signatarstaaten mit Ausnahme von Serbien ratifiziert.