Bundesrecht konsolidiert

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X. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz Art. 25

Kurztitel

X. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 186/1913

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 25

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Außerkrafttretensdatum

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Text

Artikel 25.

Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens vom 29. Juli 1899, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Übereinkommens auf den Seekrieg.

Das Übereinkommen von 1899 bleibt in Kraft für die Beziehungen zwischen den Mächten, die es unterzeichnet haben, die aber das vorliegende Übereinkommen nicht gleichermaßen ratifizieren sollten.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2012

Gesetzesnummer

10000031

Dokumentnummer

NOR12000638

Alte Dokumentnummer

N1191319554R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1913/186/A25/NOR12000638

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