Kurztitel

römisch zehn. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 186/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 25

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 25.

Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens vom 29. Juli 1899, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Übereinkommens auf den Seekrieg.

Das Übereinkommen von 1899 bleibt in Kraft für die Beziehungen zwischen den Mächten, die es unterzeichnet haben, die aber das vorliegende Übereinkommen nicht gleichermaßen ratifizieren sollten.