Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
III. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
26.01.1910
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 1.
Die Vertragsmächte erkennen an, daß die Feindseligkeiten unter ihnen nicht beginnen dürfen ohne eine vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung, die entweder die Form einer mit Gründen versehenen Kriegserklärung oder die eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung haben muß.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2012
Gesetzesnummer
10000022
Dokumentnummer
NOR12000454
Alte Dokumentnummer
N1191310714P