römisch drei. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 179/1913
Artikel eins
26.01.1910
Die Vertragsmächte erkennen an, daß die Feindseligkeiten unter ihnen nicht beginnen dürfen ohne eine vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung, die entweder die Form einer mit Gründen versehenen Kriegserklärung oder die eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung haben muß.