Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
26.01.1910
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Zweiter Titel.
Gute Dienste und Vermittlung.
Artikel 2.
Die Vertragsmächte kommen überein, im Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder eines Streites, bevor sie zu den Waffen greifen, die guten Dienste oder die Vermittlung einer befreundeten Macht oder mehrerer befreundeter Mächte anzurufen, soweit dies die Umstände gestatten.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
10000014
Dokumentnummer
NOR12000209
Alte Dokumentnummer
N1191310569P