Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 177/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Zweiter Titel.
Gute Dienste und Vermittlung.

Artikel 2.

Die Vertragsmächte kommen überein, im Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder eines Streites, bevor sie zu den Waffen greifen, die guten Dienste oder die Vermittlung einer befreundeten Macht oder mehrerer befreundeter Mächte anzurufen, soweit dies die Umstände gestatten.