Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
26.01.1910
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Erster Titel.
Erhaltung des allgemeinen Friedens.
Artikel 1.
Um in den Beziehungen zwischen den Staaten die Anrufung der Gewalt so weit wie möglich zu verhüten, erklären sich die Vertragsmächte einverstanden, alle ihre Bemühungen aufwenden zu wollen, um die friedliche Erledigung der internationalen Streitfragen zu sichern.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
10000014
Dokumentnummer
NOR12000207
Alte Dokumentnummer
N1191310568P