Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch II. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 177/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Erster Titel.
Erhaltung des allgemeinen Friedens.

Artikel 1.

Um in den Beziehungen zwischen den Staaten die Anrufung der Gewalt so weit wie möglich zu verhüten, erklären sich die Vertragsmächte einverstanden, alle ihre Bemühungen aufwenden zu wollen, um die friedliche Erledigung der internationalen Streitfragen zu sichern.