Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 16
Inkrafttretensdatum
04.09.1900
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 16.
In Rechtsfragen und in erster Linie in Fragen der Auslegung oder der Anwendung internationaler Übereinkommen wird die Schiedssprechung von den unterzeichneten Mächten als das wirksamste und zugleich der Billigkeit am meisten entsprechende Mittel anerkannt, um die Streitigkeiten zu erledigen, die nicht auf diplomatischem Wege geschlichtet worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
10000020
Dokumentnummer
NOR12000423
Alte Dokumentnummer
N1191310697Q