römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 173/1913
Artikel 16
04.09.1900
In Rechtsfragen und in erster Linie in Fragen der Auslegung oder der Anwendung internationaler Übereinkommen wird die Schiedssprechung von den unterzeichneten Mächten als das wirksamste und zugleich der Billigkeit am meisten entsprechende Mittel anerkannt, um die Streitigkeiten zu erledigen, die nicht auf diplomatischem Wege geschlichtet worden sind.