Dritter Abschnitt
Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen
§ 417.Paragraph 417,
Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.