(3)Absatz 3,§ 382c Abs. 3 ist sinngemäß anzuwenden. Wird eine einstweilige Verfügung nach Abs. 1 gemeinsam mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382b Abs. 1 erlassen, so gelten § 382b Abs. 3 und § 382c Abs. 4 sinngemäß.Paragraph 382 c, Absatz 3, ist sinngemäß anzuwenden. Wird eine einstweilige Verfügung nach Absatz eins, gemeinsam mit einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382 b, Absatz eins, erlassen, so gelten Paragraph 382 b, Absatz 3 und Paragraph 382 c, Absatz 4, sinngemäß.