(3)Absatz 3,Wird eine einstweilige Verfügung nach Abs. 1 gemeinsam mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382b Abs. 1 erlassen, so gelten § 382b Abs. 3 und § 382c Abs. 4 sinngemäß.Wird eine einstweilige Verfügung nach Absatz eins, gemeinsam mit einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382 b, Absatz eins, erlassen, so gelten Paragraph 382 b, Absatz 3 und Paragraph 382 c, Absatz 4, sinngemäß.