Bundesrecht konsolidiert

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Exekutionsordnung § 255

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79/1896

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 255

Inkrafttretensdatum

01.01.1898

Außerkrafttretensdatum

30.06.1996

Abkürzung

EO

Index

23/04 Exekutionsordnung

Text

Paragraph 255,

Auskünfte aus dem Pfändungsregister sind allen Personen zu ertheilen, welche glaubhaft machen, dass sie diese Auskünfte behufs Einleitung eines Rechtsstreites oder einer Execution, zur Geltendmachung von Einwendungen gegen eine bereits eingeleitete Execution oder aus anderen wichtigen Gründen bedürfen.

Schlagworte

Exekution

Gesetzesnummer

10001700

Dokumentnummer

NOR12021179

Alte Dokumentnummer

N2189616979T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1896/79/P255/NOR12021179

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