Bundesrecht konsolidiert

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Zivilprozessordnung § 224

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zivilprozessordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 113/1895 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 224

Inkrafttretensdatum

01.12.2004

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004

Abkürzung

ZPO

Index

22/02 Zivilprozessordnung

Text

Paragraph 224, (1) Ferialsachen sind:

  1. Ziffer eins
    Wechselstreitigkeiten;
  2. Ziffer 2
    Streitigkeiten über die Fortsetzung eines angefangenen Baues;
  3. Ziffer 3
    Streitigkeiten wegen Störung des Besitzstandes bei Sachen und bei Rechten, wenn das Klagebegehren nur auf den Schutz und die Wiederherstellung des letzten Besitzstandes gerichtet ist;
  4. Ziffer 4
    Streitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind und über die dessen Vater der Mutter und dem Kind gegenüber gesetzlich obliegenden Pflichten und sonstige Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt;
  5. Ziffer 5
    die in den Paragraphen 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten;
  6. Ziffer 6
    Anträge auf Bewilligung, Einschränkung oder Aufhebung von einstweiligen Verfügungen;
  7. Ziffer 7
    Verfahrenshilfesachen.
  1. Absatz 2,Der Vorsitzende des Senates oder der Einzelrichter, dem eine Rechtssache zugewiesen ist, kann andere als die im Absatz eins, genannten Sachen auf Antrag einer Partei zur Ferialsache erklären, wenn es ihre Dringlichkeit erfordert. Der Ausspruch, durch den eine Sache zur Ferialsache erklärt wird, bezieht sich immer nur auf die schon laufende, wenn er jedoch außerhalb der verhandlungsfreien Zeit gefasst wird, auf die nächstfolgende verhandlungsfreie Zeit. Der Beschluß, mit dem eine Sache zur Ferialsache erklärt oder mit dem ein darauf hinzielender Antrag abgewiesen wird, kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden.

Anmerkung

ÜR: Art. XVI, BGBl. I Nr. 128/2004

Schlagworte

Bauverbotsklage (Abs. 1 Z 2), Besitzstörungsklage (Abs. 1 Z 3), Oppositionsklage, Impugnationsklage und Exzindierungsklage (Abs. 1 Z 5)

Gesetzesnummer

10001699

Dokumentnummer

NOR40057882

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1895/113/P224/NOR40057882

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