(3)Absatz 3,Die Aufnahme auf dem Tonträger darf erst gelöscht werden, wenn seit Ablauf der Frist zur Erhebung des Widerspruches (Abs. 2) ein Monat verstrichen ist oder, wenn Widerspruch gegen die Übertragung erhoben wird, erst mit Rechtskraft der Entscheidung über den Widerspruch. Dies gilt sinngemäß für das in Kurzschrift aufgenommene Protokoll.Die Aufnahme auf dem Tonträger darf erst gelöscht werden, wenn seit Ablauf der Frist zur Erhebung des Widerspruches (Absatz 2,) ein Monat verstrichen ist oder, wenn Widerspruch gegen die Übertragung erhoben wird, erst mit Rechtskraft der Entscheidung über den Widerspruch. Dies gilt sinngemäß für das in Kurzschrift aufgenommene Protokoll.