(2)Absatz 2,Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.Die Mitteilung nach Paragraph 115, ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.