Bundesrecht konsolidiert

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Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen Art. 1

Kurztitel

Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 41/1888

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.1888

Außerkrafttretensdatum

Index

24/03 Sonstiges Strafrecht

Text

Artikel römisch eins.

In Ausführung des Artikels 12 des internationalen Übereinkommens vom 14. März 1884 (R. G. Bl. Nr. 40), über die Sicherung der durch Unterseekabel hergestellten telegraphischen Verbindungen, werden rücksichtlich der Unterseekabel, die auf den Staatsgebieten, Colonien oder den Besitzungen eines oder mehrerer Staaten landen, welche als dem erwähnten Übereinkommen beigetreten anzusehen sind, nachstehende Bestimmungen getroffen:

Schlagworte

RGBl. Nr. 40/1884, Kolonie

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2012

Gesetzesnummer

10001694

Dokumentnummer

NOR12020070

Alte Dokumentnummer

N2188829662S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1888/41/A1/NOR12020070

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