Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung von Verbrechern (Monaco) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern (Monaco)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 13/1887

Typ

Vertrag – Monaco

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.03.1887

Außerkrafttretensdatum

04.02.2016

Unterzeichnungsdatum

22.02.1886

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 20/2016.

Titel

Staatsvertrag vom 22. Februar 1886, zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Fürstenthume Monaco wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.
StF: RGBl. Nr. 13/1887

Änderung

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen etc., und Apostolischer König von Ungarn und Seine Durchlaucht der Fürst von Monaco, sind übereingekommen, einen Vertrag wegen Auslieferung von Verbrechern abzuschließen und haben zu diesem Behufe zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Artikel vereinbart haben:

Ratifikationstext

Der vorstehende Verbrecherauslieferungs-Vertrag wird mit der Wirksamkeit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder kundgemacht.

Wien, am 7. Februar 1887.

Sonstige Textteile

(Abgeschlossen in Wien am 22. Februar 1886, von Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät ratificiert am 18. Jänner 1887, in den beiderseitigen Ratificationen ausgewechselt am 22. Jänner 1887.)

Anmerkung

Art. 1, BGBl. Nr. 660/1922:
"Der am 22. Februar 1886 zwischen der ehemaligen Österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Fürstentum Monaco geschlossene Vertrag über die Auslieferung von Verbrechern wird von den hohen vertragschließenden Teilen (Republik Österreich und Fürstentum Monaco) angewendet werden"

Schlagworte

e-rk,
Ratifikation, Österreich, Fürstentum, Reichsrat

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2016

Gesetzesnummer

10001692

Dokumentnummer

NOR11001714

Alte Dokumentnummer

N2188714608R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1887/13/P0/NOR11001714

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