Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung von Verbrechern (Belgien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern (Belgien)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 28/1881

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.12.1920

Außerkrafttretensdatum

16.08.2018

Unterzeichnungsdatum

12.01.1881

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 131/2018 als beendet anzusehen.

Titel

Staatsvertrag vom 12. Jänner 1881, zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Belgien wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.
StF: RGBl. Nr. 28/1881

Änderung

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen ec., und Apostolischer König von Ungarn, und Seine Majestät der König der Belgier, sind übereingekommen, einen neuen Ausliegerungsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Behufe zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Artikel vereinbart haben:

Ratifikationstext

„Der vorstehende Verbrecher-Auslieferungsvertrag wird mit der Wirksamkeit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder kundgemacht.“

Wien, am 7. April 1881.

Sonstige Textteile

(Abgeschlossen in Wien am 12. Jänner 1881, von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 28. März 1881, in den beiderseitigen Ratifikationen ausgewechselt am 29. März 1881.)

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

Schlagworte

e-rk,
Reichsrat

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022

Gesetzesnummer

10001687

Dokumentnummer

NOR11001709

Alte Dokumentnummer

N2188114604R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1881/28/P0/NOR11001709

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