Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern (Belgien)
Typ
Vertrag – Belgien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
04.12.1920
Außerkrafttretensdatum
16.08.2018
Unterzeichnungsdatum
12.01.1881
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Beachte
Das Übereinkommen ist gemäß
BGBl. III Nr. 131/2018 als beendet anzusehen.
Titel
Staatsvertrag vom 12. Jänner 1881, zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Belgien wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.
StF:
RGBl. Nr. 28/1881
Sprachen
Deutsch, Französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen ec., und Apostolischer König von Ungarn, und Seine Majestät der König der Belgier, sind übereingekommen, einen neuen Ausliegerungsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Behufe zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Artikel vereinbart haben:
Ratifikationstext
„Der vorstehende Verbrecher-Auslieferungsvertrag wird mit der Wirksamkeit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder kundgemacht.“
Wien, am 7. April 1881.
Sonstige Textteile
(Abgeschlossen in Wien am 12. Jänner 1881, von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 28. März 1881, in den beiderseitigen Ratifikationen ausgewechselt am 29. März 1881.)
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.11.1988
Schlagworte
e-rk,
Reichsrat
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022
Gesetzesnummer
10001687
Dokumentnummer
NOR11001709
Alte Dokumentnummer
N2188114604R