Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) Art. 2

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 70/1876

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

22.05.1876

Außerkrafttretensdatum

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Beachte

Wegen desuetudo derzeicht nicht anwendbar (siehe BGBl. Nr. 298/1975).

Text

Artikel 2.

In Ansehung des Erwerbes, Besitzes und der Veräußerung von Liegenschaften und Grundstücken jeder Art, sowie der Verfügungen über dieselben und der Entrichtung von Abgaben, Taxen und Gebühren für solche Verfügungen, sollen die Angehörigen jedes der vertragenden Theile in dem Gebiete des anderen die Rechte der Inländer genießen.

Schlagworte

Teil

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000008

Dokumentnummer

NOR12000067

Alte Dokumentnummer

N1187616604S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1876/70/A2/NOR12000067

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