(4)Absatz 4,Die Bewerbung eines Notars um eine andere Notarstelle ist unzulässig, wenn im Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist oder, wenn die zu besetzende Amtsstelle erst zu einem späteren Zeitpunkt frei oder neu errichtet wird, zu diesem Zeitpunkt der Bewerber das 64. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seine Amtszeit in der letzten Notarstelle noch nicht sechs Jahre beträgt.