(2)Absatz 2,Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, seiner Partei die Vertretung zu kündigen, in welchem Falle, sowie in jenem, wenn die Kündigung von der Partei erfolgt, der Rechtsanwalt gehalten ist, selbe noch durch 14 Tage, von der Zustellung der Kündigung an gerechnet, in so weit zu vertreten als nöthig, um die Partei vor Rechtsnachtheilen zu schützen.