(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verliert die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 78/2012 ihre Wirksamkeit.Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verliert die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 78 aus 2012, ihre Wirksamkeit.