Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
2. Vereinb. gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 59/2013
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
05.10.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
50 Landwirtschaft (L)
Text
Artikel 4
(1)Absatz eins,Die Vereinbarungsparteien kommen überein, die obigen förderbaren Kosten ab Abschluss dieser Vereinbarung gemäß dem vereinbarten Zeitplan (Anlage 2) aufzubringen.
(2)Absatz 2,Ein Überschreiten der Laufzeit dieser Vereinbarung ist nicht zulässig.
(3)Absatz 3,Die Vereinbarungsparteien halten einvernehmlich fest, dass die dem Land Wien zukommende Förderung für den Hochwasserschutz Wien 4. Teil in pauschaler Form analog den Förderungen des 1. bis 3. Teiles des HWS Wien weiterhin gewährt wird.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2014
Gesetzesnummer
20000178
Dokumentnummer
LWI40003336