Bundesland

Wien

Kurztitel

2. Vereinb. gem. Artikel 15 a, B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Text

Artikel 4

  1. Absatz eins,Die Vereinbarungsparteien kommen überein, die obigen förderbaren Kosten ab Abschluss dieser Vereinbarung gemäß dem vereinbarten Zeitplan (Anlage 2) aufzubringen.
  2. Absatz 2,Ein Überschreiten der Laufzeit dieser Vereinbarung ist nicht zulässig.
  3. Absatz 3,Die Vereinbarungsparteien halten einvernehmlich fest, dass die dem Land Wien zukommende Förderung für den Hochwasserschutz Wien 4. Teil in pauschaler Form analog den Förderungen des 1. bis 3. Teiles des HWS Wien weiterhin gewährt wird.