(3)Absatz 3,Werden statt eines Darlehens Eigenmittel eingesetzt, treten an Stelle des Annuitätenzuschusses laufende nichtrückzahlbare Zuschüsse in dem prozentuellen Ausmaß, wie es sich sinngemäß auf Basis einer mit dem Zinssatz der Eigenmittelverzinsung gemäß § 44 Abs. 2 WWFSG 1989 errechneten Annuität ergibt.Werden statt eines Darlehens Eigenmittel eingesetzt, treten an Stelle des Annuitätenzuschusses laufende nichtrückzahlbare Zuschüsse in dem prozentuellen Ausmaß, wie es sich sinngemäß auf Basis einer mit dem Zinssatz der Eigenmittelverzinsung gemäß Paragraph 44, Absatz 2, WWFSG 1989 errechneten Annuität ergibt.