Landesrecht konsolidiert Wien

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Art. 15a B-VG; Ausbau Kinderbetreuungsangebots, verpfl. sprachl. Förd. sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes Art. 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Art. 15a B-VG; Ausbau Kinderbetreuungsangebots, verpfl. sprachl. Förd. sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 6/2009

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

21.04.2020

Index

60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)

Text

Artikel 6
Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung

  1. Absatz eins,Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Artikel 3, in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der Paragraphen 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:

Burgenland:

83 500 Euro

Kärnten:

239 500 Euro

Niederösterreich:

658 500 Euro

Oberösterreich:

734 500 Euro

Salzburg:

395 500 Euro

Steiermark:

477 500 Euro

Tirol:

400 000 Euro

Vorarlberg:

276 000 Euro

Wien:

1 735 000 Euro

  1. Absatz 2,Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020

Gesetzesnummer

20000218

Dokumentnummer

LWI40004150

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2009/06/A6/LWI40004150

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