Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Art. 15a B-VG; Ausbau Kinderbetreuungsangebots, verpfl. sprachl. Förd. sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 6/2009
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
21.04.2020
Index
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
Text
Artikel 12
Evaluierung und Controlling
Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Auswirkung der Förderung werden einer Evaluierung unterzogen und der Bund hat das Recht, die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschussmittel sowie die Aufbringung zusätzlicher Mittel durch die Länder jederzeit zu überprüfen. Ende 2008 wird speziell die Maßnahme der frühen Sprachförderung in Hinblick auf ihre Zielerreichung (möglichst alle Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend beherrschen sollen eine frühe Sprachförderung erhalten) evaluiert; darauf aufbauend soll entschieden werden, ob eine gesetzliche Verpflichtung zum Kindergartenbesuch für Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen verankert werden soll.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020
Gesetzesnummer
20000218
Dokumentnummer
LWI40004156