Bundesland

Wien

Kurztitel

Artikel 15 a, B-VG; Ausbau Kinderbetreuungsangebots, verpfl. sprachl. Förd. sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 06 aus 2009,

Typ

Kundmachung

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

21.04.2020

Index

60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)

Text

Artikel 12
Evaluierung und Controlling

Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Auswirkung der Förderung werden einer Evaluierung unterzogen und der Bund hat das Recht, die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschussmittel sowie die Aufbringung zusätzlicher Mittel durch die Länder jederzeit zu überprüfen. Ende 2008 wird speziell die Maßnahme der frühen Sprachförderung in Hinblick auf ihre Zielerreichung (möglichst alle Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend beherrschen sollen eine frühe Sprachförderung erhalten) evaluiert; darauf aufbauend soll entschieden werden, ob eine gesetzliche Verpflichtung zum Kindergartenbesuch für Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen verankert werden soll.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020

Gesetzesnummer

20000218

Dokumentnummer

LWI40004156