Landesrecht konsolidiert Wien

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Wiener Reinhaltegesetz § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wiener Reinhaltegesetz

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 47/2007

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.02.2008

Außerkrafttretensdatum

04.04.2017

Abkürzung

Wr. ReiG

Index

50/10 Wiener Umweltschutzrecht

Text

Strafbestimmungen

Paragraph 6,
  1. Absatz einsWer entgegen Paragraph 2, Absatz eins, Straßen mit öffentlichem Verkehr oder öffentlich zugängliche Grünflächen verunreinigt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Tagen zu bestrafen.
  2. Absatz 2Wer Aufforderungen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, oder Aufträgen gemäß Paragraph 5, Absatz 5, nicht nachkommt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2 000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu acht Tagen zu bestrafen.
  3. Absatz 3Bei allen gemäß Absatz eins und 2 mit Strafe bedrohten Übertretungen der Gebote und Verbote dieses Gesetzes können mit Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu 36 Euro eingehoben werden. Ist das Verschulden des Täters geringfügig und sind die Folgen der Übertretung unbedeutend, kann die Behörde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, VStG ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen.
  4. Absatz 4Die Erträgnisse aus den verhängten Verwaltungsstrafen sind ausschließlich für Zwecke der Reinhaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr und öffentlich zugänglichen Grünflächen im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2 bis 4 zu verwenden.

Im RIS seit

07.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2017

Gesetzesnummer

20000205

Dokumentnummer

LWI40003917

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2007/47/P6/LWI40003917

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