Landesrecht konsolidiert Wien

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Wiener Gasgesetz 2006 § 15

Kurztitel

Wiener Gasgesetz 2006

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 63/2006

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 15

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/20 Brand- und Katastrophenschutz, Energierecht

Text

Strafbestimmungen

Paragraph 15,
  1. Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu EURO 7.300,–-, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen ist, begeht, wer den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheide oder Aufträge zuwider handelt.
  2. Absatz 2,Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn die im Absatz eins, bezeichnete Tat den Tatbestand einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung bildet.

Im RIS seit

29.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2014

Gesetzesnummer

20000064

Dokumentnummer

LWI40001487

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