Bundesland

Wien

Kurztitel

Wiener Gasgesetz 2006

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Strafbestimmungen

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu EURO 7.300,–-, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen ist, begeht, wer den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheide oder Aufträge zuwider handelt.
  2. Absatz 2,Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn die im Absatz eins, bezeichnete Tat den Tatbestand einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung bildet.