Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wiener Jugendschutzgesetz 2002
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 17/2002
§/Artikel/Anlage
§ 11
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
18.02.2019
Abkürzung
WrJSchG 2002
Index
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
60/20 Jugendschutz und Jugendwohlfahrt, Kindertagesheimwesen
Text
Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Junge Menschen dürfen nicht:
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen erwerben oder konsumieren.
alkoholische Getränke und Tabakwaren in Schulen konsumieren.
sonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, erwerben, besitzen oder zu sich nehmen. Es sind solche Rausch- und Suchtmittel gemeint, die nicht unter das Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2008, fallen. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung zu medizinischen Behandlungs- und Heilzwecken erfolgt.sonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, erwerben, besitzen oder zu sich nehmen. Es sind solche Rausch- und Suchtmittel gemeint, die nicht unter das Suchtmittelgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2008,, fallen. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung zu medizinischen Behandlungs- und Heilzwecken erfolgt.
(2)Absatz 2,An junge Menschen dürfen nicht abgegeben werden:
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
sonstige Rausch- und Suchtmittel im Sinne des Abs. 1.sonstige Rausch- und Suchtmittel im Sinne des Absatz eins,
Im RIS seit
05.05.2014
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2019
Gesetzesnummer
20000267
Dokumentnummer
LWI40005035