das Pflanzenmaterial, die beprobte Sendung und/oder Partie und die Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe, Lagerräume oder Teilbereiche derselben sowie sonstige Gegenstände einschließlich des Verpackungsmateriales, die mit dem beprobten Pflanzenmaterial in Berührung gekommen sind, gegebenenfalls die Felder, die Einheiten mit geschützter Pflanzenerzeugung und die Erzeugungsorte, auf welchen das Pflanzenmaterial geerntet und von welchen die Probe entnommen wurde, sowie für die in der Vegetationsperiode gezogenen Proben die Felder, die Erzeugungsorte und die Einheiten mit geschützten Kulturen, von welchen die Probe entnommen wurde, jeweils als befallen zu erklären,