Landesrecht konsolidiert Wien

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Dienstordnung 1994 § 115o

Kurztitel

Dienstordnung 1994

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 56/1994 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 28/2015

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 115o

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

DO 1994

Index

20 Dienstrecht (D)
20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht

Text

Übergangsbestimmungen zur 38. Novelle zur Dienstordnung 1994

Paragraph 115 o,
  1. Absatz eins,Paragraph 14, ist in der vor dem Inkrafttreten der 38. Novelle zur Dienstordnung 1994 geltenden Fassung sowie in allen früheren Fassungen in laufenden und in künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden. Die durch die 38. Novelle zur Dienstordnung 1994 entfallenen Paragraphen 115 f und 115 l sind in laufenden und künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
  2. Absatz 2,Hat der Beamte in der Zeit vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2015 ununterbrochen Schwerarbeitsmonate gemäß Paragraph 68 b, Absatz eins a, geleistet und war er in einem bis 31. Dezember 2006 dauernden Zeitraum bei gleicher Verwendung in derselben Dienststelle oder in demselben Dienststellenteil wie am 1. Jänner 2007 tätig, wird vermutet, dass er auch während dieses Zeitraums ununterbrochen Schwerarbeitsmonate gemäß Paragraph 68 b, Absatz eins a, erbracht hat. Andernfalls wird das Gegenteil vermutet. Der Gegenbeweis ist jeweils zulässig.

Im RIS seit

16.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20000044

Dokumentnummer

LWI40010733

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1994/56/P115o/LWI40010733

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