Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Besoldungsordnung 1994
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 55/1994
§/Artikel/Anlage
§ 49h
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.07.2015
Abkürzung
BO 1994
Index
20 Dienstrecht (D)
20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht
Text
Übergangsbestimmung zur 41. Novelle zur Besoldungsordnung 1994
§ 49h.Paragraph 49 h,
(1)Absatz eins,Beamte der Beamtengruppen Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und Überwachungsorgane für Kurzparkzonen, die am 31. August 2012 und am 1. September 2012 dem Dienststand angehören, werden mit Wirksamkeit 1. September 2012 zu Beamten der Beamtengruppe Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr.
(2)Absatz 2,Die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für den ruhenden Verkehr und die Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen gelten als Zeit der Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr.
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015
Gesetzesnummer
20000007
Dokumentnummer
LWI40000304